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In vielen Diskussionen in unserem Forum kommen immer wieder Fragen auf, welche Altersfreigaben, Zensur und die Indizierungsthematik betreffen. Wir haben euch jetzt eine FAQ zusammengestellt, was ein wenig Licht in dieses doch sehr verwirrende Thema bringen und so auch aufklären soll, inwieweit ihr euch beim Kauf/Verkauf von bestimmten Titeln strafbar macht.

Was bedeutet Cut / Uncut?

Diese Antwort ist den meisten Leuten geläufig, trotzdem wollen wir kurz darauf eingehen! Unter Cut (geschnitten) versteht man die Version eines Spieles, die aus diversen Gründen um Inhalte jeglicher Form (Bilder, Moves, Sounds, Videos, Spielmodi, Texte etc.) erleichtert wurde.

Uncut (ungeschnitten) ist dementsprechend die Version des Titels, welche den Inhalt bietet, welcher in der Cut-Version fehlt. So sind z.B. Der Ragdoll Effekt und Blut häufig nur in einer Uncut Version zu finden. Es kann sein, dass eine Vorab-Version heftigere Inhalte bot, jedoch redet man bei der Uncut immer von der käuflich erwerbbaren Version mit den meisten ,,bedenklichen" Inhalten. Entgegen einiger Vermutungen muss es nicht immer nach dem Schema ,,16er Version = Cut und 18er = Uncut" laufen. Es kann so sein, heutzutage ist es aber meistens so, dass die 18er Version für die BRD geschnitten ist und die internationale Version ungeschnitten ist. Wer also Wert auf ungeschnittene Spiele legt, sollte sich immer vor dem Kauf informieren. Versionen aus Österreich oder England sind mit hoher Wahrscheinlichkeit Uncut und bieten zum Teil auch deutsche Sprache.

Wer ist für die Altersfreigabe von Videospielen verantwortlich?

Was für Filme die FSK ist, ist bei Videospielen die USK. Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle wird von den Entwicklern dafür bezahlt, deren Spiel einzustufen. Es gibt 5 Einstufungen: Freigegeben ohne Altersbeschränkung, Freigegeben ab 6 Jahren, Freigegeben ab 12 Jahren, Freigegeben ab 16 Jahren und Keine Jugendfreigabe (ehemals Freigabe ab 18 Jahren). Dem Hersteller steht es frei, sein Spiel zu ändern und eine Neuprüfung zu verlangen, wenn er einen Titel lieber niedriger eingestuft haben möchte, um einen größeren Markt zu erreichen. Lassen Entwickler ihr Spiel nicht prüfen, so darf es automatisch nur an Volljährige verkauft werden, steht also mit ,,Keine Jugendfreigabe" auf einer Ebene. Dies gilt auch für Titel, die das Siegel einer ausländischen Prüfstelle wie der PEGI haben, jedoch kein USK Siegel. Es ist jedoch häufig zu beobachten, dass gerade in großen Multimedia-Ketten ein Spiel mit PEGI 16+ Siegel auch hier an 16 Jahre alte Kinder verkauft wird, weil das Personal über diesen Sachverhalt nicht aufgeklärt sind. Als letzte Möglichkeit bleibt der USK noch, einem Titel die Freigabe zu verwehren, dies tritt dann ein, wenn die Prüfer strafrechtlich bedenkliche, menschenverachtende oder kriegsverherrlichende Inhalte in dem Titel sehen. Erhält der Titel keine Freigabe, so lässt in der Regel eine Indizierung nicht lange auf sich warten.

Was ist eine Indizierung?

Grundsätzlich gilt, Spiele die bereits das Merkmal ,,Keine Jugendfreigabe" tragen, können nicht indiziert werden, daher lohnt es sich für die Hersteller, die Kosten einer Prüfung in Kauf zu nehmen. Hat also ein Titel, keine Freigabe bekommen, so wird er meist durch die BPjM, die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, indiziert. So etwas wie die BPjM gibt es in ganz Europa kein zweites Mal. Das hartnäckige Gerücht, eine Indizierung bedeutet ein Verkaufsverbot, ist grundsätzlich falsch. Ist ein Titel indiziert, bedeutet dies er darf weiterhin nur an volljährige Personen verkauft werden. Im Gegensatz zu ,,Keine Jugendfreigabe"-Titeln dürfen indizierte Spiele weder öffentlich ausgestellt, noch beworben werden. Seid ihr bereits 18, so könnt ihr aber zum Händler eures Vertrauens gehen und ihn auf das Spiel ansprechen, gegen Vorlage eures Ausweises darf er das Spiel dann ,,unter der Ladentheke" herausholen bzw. euch Zutritt zu einem Bereich nur für volljährige Personen gewähren, denn hier wiederum dürfen auch indizierte Titel ausgestellt werden (z.B. 18er Abteilung einer Videothek).

Für den Versandhandel gelten andere Richtlinien. Ein Online-Versandhaus darf indizierte Titel anbieten, wenn Bestellungen dieser nur durch eine Verifizierung des Alters möglich sind. Die Problematik einer Indizierung liegt ganz eindeutig zum einen in der laschen Ausweiskontrolle in vielen Läden, zum Anderen aber auch daran, dass der Reiz für Minderjährige steigt, denn wenn ein Spiel indiziert ist, muss es ja besonders heftig sein. Eine Indizierung gilt für den Zeitraum von 25 Jahren, nach Ablauf dieser Frist oder bei Änderungen der Gesetzesgebung, erfolgt eine Neuprüfung.

Was bedeutet beschlagnahmt und was sind die Listen?

Bei einer Indizierung, werden die Titel in verschiedene Listen eingestuft. Es gibt hierbei die Listen A-E. Interessant sind für uns eigentlich nur Liste A,B und E, da die listen C und D auch nicht veröffentlicht werden. Der Vollständigkeit halber trotzdem kurz erklärt: Liste C sind alle indizierten Telemedien, die jugendgefährdend sind und bestimmten Verbreitungsverboten des § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) unterliegen. Liste D sind alle indizierten Telemedien, die möglicherweise strafrechtsrelevanten Inhalt haben und für die weitergehende Verbreitungsverbote nach StGB gelten. Es geht hier also um die Rechtslage, aber nun zu den Listen, welche uns betreffen:

Auf Liste E werden alle Titel archiviert, welche vor dem 1. April 2003 indiziert wurden, auf Liste A werden alle Spiele geführt, welche laut der BPjM jugendgefährdende Inhalte haben. Auf Liste B kommen Titel, welche strafrechtlich bedenkliche Inhalte haben, diese Titel werden dann genauer geprüft und in den Meisten fällen blüht diesen eine Beschlagnahmung. So etwas war bisher in Videospielkreisen äusserst selten der Fall, was auch die geringe Anzahl von 6 beschlagnahmten Videospielen bestätigt. Kürzlich traf es mit Dead Rising, jedoch den ersten Xbox 360 Titel.

Eine Beschlagnahmung bedeutet ein generelles Vertriebsverbot des Titels, ihr macht euch nicht strafbar, wenn ihr das Spiel besitzt, jedoch wenn ihr es weiterverkauft oder den Verkauf fördert. (Aus diesem Grunde ist auch der Handel mit DR auf dem XBU Marktplatz untersagt)

Die Beschlagnahmung von Videospielen wegen gewalttätigen Inhalten ist immer schon ein schwer diskutiertes Thema, da viele Erwachsene sich bevormundet fühlen, wenn sie nicht mehr selbst entscheiden dürfen, was sie spielen. (durch ein Verkaufsverbot ist diese Entscheidung eingeschränkt)

Beschlagnahmt sind aktuell in Deutschland folgende Titel:

  • Wolfenstein 3D : Die englische Version des Titels ist beschlagnahmt, weil in dem Titel nationalsozialistische Symbolik auftaucht.
  • Mortal Kombat I-III: Mit Mortal Kombat passierte es zum ersten Mal, das ein Titel wegen übertrieben brutaler Gewaltdarstellung beschlagnahmt wurde.
  • Manhunt: Manhunt war lange Zeit nach der Mortal Kombat Reihe wieder ein Titel, der wegen übertrieben brutaler Gewaltdarstellung beschlagnahmt wurde.
  • Dead Rising: Dieser Titel wurde nach § 131 StGB beschlagnahmt! Wegen vielem Gerede noch einmal ganz deutlich zu diesem Titel: Ihr dürft Dead Rising besitzen, sofern ihr es nicht weiterverkauft, zur Schau stellt, verleiht oder anderwertig verbreitet, habt ihr also 20 Kopien des Titels zu Hause, solltet ihr euch überlegen, wie ihr erklärt, wozu ihr 20 Exemplare Dead Rising für den Privatgebrauch braucht.

Sonderfall: The Darkness Uncut

The Darkness wurde in der internationalen Version nicht beschlagnahmt. Diesem Titel unterliegt aber trotzdem ein Verbreitungsverbot. In dem Bonusmaterial des Spieles, gibt es 2 Comics zu lesen, welche Hakenkreuze enthalten. Da diese unter verfassungsfeindliche Symbole fallen, ist die Verbreitung des Titels in Deutschland verboten. Entgegen allen Ängsten der Zocker besteht kein Straftatbestand, wenn ihr das Spiel einfach nur für euch besitzt. Wie auch bei Beschlagnahmungen dürft ihr diesen Titel aber keines Falles der Öffentlichkeit zugänglich machen. Wenn ihr also im Ausland das Spiel kauft und es mit nach Hause nehmen wollt, ist dies kein Problem. Auch hier gilt, wenn ihr mit mehreren Exemplaren einreist, sieht das anders aus. (Aus diesem Grunde ist auch der Handel mit Darkness Uncut auf dem XBU Marktplatz untersagt)

Wir hoffen, einige Sachverhalte wurden etwas besser beleuchtet und ihr wisst nun was ihr dürft und was nicht, bevor ihr zu ,,Kriminellen Gamer" werdet.

Dieser Artikel bezieht sich nur auf Videospiele, bei Filmen gibt es teilweise große Unterschiede.

Quelle: XBoxUser.de